Arbeitgeber müssen Betriebsräten grundsätzlich auch ein Abo für eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift als Sachmittel bezahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch, 20.08.2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor (AZ: 7 ABN 91/13).

Im konkreten Fall ging es um ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Der Betriebsrat eines Unternehmens in Baden-Württemberg hatte von dem Arbeitgeber verlangt, dass dieser das Fachzeitschriften-Abo als Sachmittel für die Betriebsratsarbeit bezahlt.

Doch das Unternehmen hielt das Fachzeitschriften-Abo nicht für erforderlich. Der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets erhalten.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg gaben dem Betriebsrat recht. Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme zugänglich – allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle Informationen dagegen besser auf, so das LAG.

Gegen die LAG-Entscheidung legte das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG ein. Doch auch die obersten Arbeitsrichter hatten keine Probleme damit, dass der Betriebsrat sich auf Kosten des Arbeitgebers mit einer Fachzeitschrift auf dem Laufenden hält.

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 19.03.2014 zurückgewiesen. Die Argumente des LAG seien „offensichtlich richtig“ – bezogen auf die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ und grundsätzlich auch auf andere Fachzeitschriften. Mit Hilfe des Zeitschriftenbezugs könne der Betriebsrat „einen strukturierten Zugang zu aktuellen Problemen“ finden, was allein ein Internetzugang nicht bietet.

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