© eschwarzer - Fotolia.comFrühere Stasi-Mitarbeiter dürfen nicht weiter beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen arbeiten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem am Mittwoch, 10.09.2014, verkündeten Urteil die Versetzung eines Wachmanns bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zum Bundesverwaltungsamt gebilligt (AZ: 15 SaGa 1468/14).

Die Stasi-Unterlagen-Behörde hatte noch unter Leitung des heutigen Bundespräsidenten Joachim Gauck nach der Wiedervereinigung mehrere Stasi-Mitarbeiter eingestellt, um von deren Kenntnissen über den DDR-Geheimdienst profitieren zu können. Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sollen die Angestellten nach und nach „und unter Berücksichtigung sozialer Belange“ auf gleichwertige Arbeitsplätze in anderen Bundesbehörden versetzt werden.

Dagegen wehrte sich der Kläger – ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter – der als Wachmann beim Bundesbeauftragen für Stasiunterlagen arbeitete. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei verfassungswidrig.

Doch das LAG urteilte, dass der Bundesbeauftragte mit der Versetzung des Beschäftigten zum Bundesverwaltungsamt lediglich von seinem Direktionsrecht als Arbeitgeber Gebrauch gemacht hatte. Schützwürdige Interessen des Klägers stünden dem nicht entgegen. Auf die Verfassungsmäßigkeit des Stasi-Unterlagen-Gesetzes komme es daher gar nicht an.

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