© eschwarzer - Fotolia.comDie Bahn kann den Streik der Lokführergewerkschaft GDL nicht gerichtlich untersagen lassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main lehnte am Freitag, 07.11.2014, eine entsprechende einstweilige Anordnung ab (AZ: 14 SaGa 1496/14). Die Entscheidung ist rechtskräftig, Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt sind im Eilverfahren nicht möglich.

Der Streik sei „auch bei Berücksichtigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig und damit nicht zu verbieten“, erklärte der vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung. Rechtswidrige Forderungen habe die GDL nicht erhoben und auch gegen die Friedenspflicht verstoße der Streik nicht.

Das LAG bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend (AZ: 10 Ga 162/14). Ohne Erfolg hatten beide Gerichte jeweils zuvor auch versucht, eine gütliche Einigung zur Fortsetzung der Verhandlungen zu erreichen.

Die Bahn streikt seit Mittwoch, 05.11.2014, im Güter- und seit Donnerstag, 06.11.2014 auch im Personenverkehr. Der Streik sollte ursprünglich bis Montagfrüh 10.11.2014, 4 Uhr, fortgeführt werden. Nach Angaben der Bahn vom Freitagnachmittag, 07.11.2014, will die GDL den Streik nun aber vorzeitig am Samstagabend, 18 Uhr, abbrechen.

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