Demos gegen die Flüchtlingspolitik und ein Transparent „Asylbetrug macht uns arm“ sind noch beamtentauglich. Wenn ein Beamter auf Probe zum 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, dann auch noch „einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, dann ist er seinen Job aber los, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Montag, 29.10.2018, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (AZ: 1 B 1594/18).

Damit bestätigte der VGH die Entlassung eines Inspektors auf Probe für gehobene Verwaltungstätigkeiten im Regierungspräsidium Darmstadt. Er war früher Zeitsoldat, hatte dann seine Laufbahnausbildung gemacht und war im August 2014 als Beamter auf Probe übernommen worden.

Am 30.01.2016, dem 83. Jahrestag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, nahm der Mann an der von der rechtsextremen NPD beworbenen Demonstration „Büdingen wehrt sich – Asylflut stoppen“ teil. Dabei trug er zusammen mit Anderen ein Transparent mit der Aufschrift „Asylbetrug macht uns arm“. Der VGH Kassel hatte die Demo genehmigt, die Fackeln aber verboten. Auch an einer weiteren NPD-nahen Kundgebung nahm er teil.

Am 20.04.2016 wünschte der Mann „einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte alles Gute zum Geburtstag“. Hitler wurde am 20.04.1889 geboren. Weiter hieß es in seinem Internet-Post: „Egal wie laut die Menschen heute gegen Dich hetzen, (…) für viele Deutsche warst Du DAS Vorbild schlechthin, (…) und auch ich bekenne mich heute zu Dir!“

Das Regierungspräsidium Darmstadt nahm diese Vorfälle zum Anlass für eine Kündigung in der – für Beamte im gehobenen Verwaltungsdienst zweieinhalbjährigen – Probezeit.

Dagegen klagte der Gratulant. Mit einem Eilantrag verlangte er zudem, die Kündigung bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen. Er behauptete er habe keine Kontakte zur NPD oder sonst der rechtsextremen Szene. Vielmehr habe er nur gegen die Flüchtlingspolitik demonstrieren wollen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Gerichte entscheiden gegen den Beamten

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hielt dies für wenig glaubhaft und wies am 23.04.2018 den Eilantrag ab (AZ: 3 L 5382/17.WI). Es stützte sich dabei auf weitere Posts und Kontakte im Internet sowie auf das Verhalten des Mannes bei den Kundgebungen.

Mit Beschluss vom 22.10.2018 hat dies nun der VGH im Ergebnis bestätigt. Dabei betonten die Kasseler Richter allerdings, dass Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik „und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift ‚Asylbetrug macht uns arm’ für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulassen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen“.

Zur Begründung verwies der VGH daher vorrangig auf die zum 20. April im Internet veröffentlichten Glückwünsche, deren „Interpretation als Verherrlichung Adolf Hitlers“ naheliege.

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