Yoga kann berufliche Weiterbildung sein – jedenfalls nach dem Bildungsurlaubsgesetz des Landes Berlin. Mit Urteil vom 11.04.2019 sprach daher das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg einem Versicherungsangestellten Bildungsurlaub zu (AZ: 10 Sa 2079/18). Der von ihm gewählte Kurs sei geeignet, Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung des Arbeitnehmers zu fördern.

Der Arbeitnehmer wollte an einem von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte hierfür aber den Bildungsurlaub.

Das LAG Berlin sprach dem Mann nun aber den begehrten Bildungsurlaub zu. Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz werde dieser für politische Bildung und für berufliche Weiterbildung gewährt. Dabei reiche es aus, wenn eines von beidem erfüllt ist.

Hier gehe es um den Begriff der beruflichen Weiterbildung. Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz solle unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden.

Dies sei bei dem Yogakurs der Fall. Nach seinem didaktischen Konzept habe der Kurs unter anderem die Prophylaxe vor Burnout zum Ziel und trainiere zudem den Umgang mit beruflichem Stress.

 

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