Verdienst unterhalb des Medians gilt als Indiz für Diskriminierung

Frauen können ihren Anspruch auf gleichen Lohn künftig leichter durchsetzen. Verdienen sie weniger als das „mittlere Einkommen“ der Männer in gleicher Position, ist dies ein Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, urteilte am Donnerstag, 21.01.2021, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR 488/19). Der Arbeitgeber kann dies zwar entkräften, liegt hierfür aber in der Beweispflicht.

Im konkreten Fall hatte eine Abteilungsleiterin der Landschaftlichen Brandkasse Hannover den Verdacht, sie verdiene als Frau weniger als ihre männlichen Kollegen. Vom Arbeitgeber verlangte sie daher eine Auskunft über das Einkommen der männlichen Kollegen in vergleichbarer Position.

Laut Entgelttransparenzgesetz besteht ein Anspruch auf diese Information, wenn es mindestens sechs Arbeitnehmer in der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts gibt. Der Arbeitgeber muss dann den sogenannten Median der Vergleichsgruppe nennen. Das ist das „mittlere Einkommen“ hier des Mannes, der gleichviele männliche Kollegen mit höherem wie mit niedrigerem Einkommen hat.

Die Brandkasse kam dem Auskunftsverlangen nach, und die Frau stellte fest, dass sowohl ihr Grundgehalt als auch ihre Zulagen jeweils unter dem männlichen Median liegt. Mit ihrer Klage verlangte sie daher Zahlung der Differenz. Der Arbeitgeber bestritt eine Diskriminierung.

Mit ihrem Grundsatzurteil stellten die Erfurter Richter nun klar, dass ein Verdienst der Frau unter dem Median der Männer als Indiz für eine „Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts“ gilt. Der Arbeitgeber könne dies zwar entkräften, liege hierfür aber in der Beweispflicht.

Im Streitfall soll nun die Brandkasse vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Möglichkeit bekommen, diesen Beweis zu führen. Das Unternehmen hatte bereits darauf verwiesen, dass die Einkommensunterschiede auf Unterschiede bei Beschäftigungsdauer und Qualifikationen zurückgehen. Das höchste Einkommen in der Gruppe der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter habe zudem eine Frau.

 

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