Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen einer auf Facebook verbreiteten Fotomontage bestätigt (AZ: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24). Mit dieser habe er gewerkschaftlich engagierte Kollegen bedroht und so auch den Betriebsfrieden erheblich gestört.

Der Straßenbahnfahrer war Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die sich an Fahrpersonal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) richtet und etwa 1.000 Mitglieder umfasst. Im Mai 2024 verfasste er dort einen an die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission gerichteten Kommentar. Darunter stellte er eine Fotomontage mit dem Titel „ver.di hört den Warnschuss nicht“. Zu sehen ist ein auf dem Boden kniender Mann, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist.

Sieben Gewerkschafter fühlten sich bedroht und beschwerten sich bei ihrer Arbeitgeberin. Nach Anhörung des Personalrats kündigte diese fristlos, hilfsweise ordentlich.

Mit seinem jetzt bekanntgegebenen Urteil vom 07.07.2024 hat das Arbeitsgericht Berlin die ordentliche Kündigung bestätigt. Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage Beschäftigte konkret bedroht. Darin liege zugleich eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens.

Die Chatgruppe sei zwar privat, richte sich aber ausdrücklich an das Fahrpersonal der BVG. Mit rund 1.000 Mitgliedern gehe sie auch deutlich über einen „überschaubaren Adressatenkreis“ hinaus. Die in der Fotomontage liegende Bedrohung von Beschäftigten, die sich für Verdi einsetzen, sei zudem auch auf eine Wirkung nach außen angelegt gewesen. Dies sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt und müsse von der Arbeitgeberin nicht hingenommen werden.

Im Rahmen einer Interessenabwägung hat das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung aber verworfen. Der Straßenbahnfahrer sei bereits seit 15 Jahren bei der BVG beschäftigt und sei alleinerziehender Vater von drei Kindern. Die Berliner Richter wollten ihm daher „einen größeren zeitlichen Vorlauf“ geben, um eine neue Stelle zu finden.

Gegen dieses Urteil können beide Seiten Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin einlegen.

 

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