Ab dem 02.02.2025 treten erste Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-VO KI) in Kraft. Eine bisher wenig beachtete, aber bedeutende Neuerung betrifft verpflichtende Schulungen für Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsumfeld mit KI-Systemen arbeiten. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden entsprechend fortzubilden.
Verpflichtung zur Schulung gemäß EU-VO KI
Artikel 4 der EU-VO KI sieht vor, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein angemessenes Maß an Kompetenz verfügen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Technische Kenntnisse,
- Berufserfahrung,
- Bisherige Schulung und Ausbildung sowie
- Der Einsatzkontext der KI-Systeme und die betroffenen Zielgruppen.
Betreiber von KI-Systemen sind somit in der Verantwortung, Schulungsprogramme zu entwickeln, die spezifisch auf die Anforderungen und den Einsatzbereich der KI-Technologie zugeschnitten sind.
Nationale Regelung: § 111 GewO
Auf nationaler Ebene wird die Durchführung solcher Pflichtschulungen durch § 111 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Diese Vorschrift, die in vielen gängigen Gesetzessammlungen nicht prominent aufgeführt ist, enthält wichtige Vorgaben:
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Arbeitnehmer dürfen nicht verpflichtet werden, die Kosten für eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung selbst zu tragen.
- Durchführung während der Arbeitszeit: Die Schulungen müssen in der regulären Arbeitszeit stattfinden. Falls dies nicht möglich ist und die Schulung außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, gilt sie als Arbeitszeit und ist entsprechend zu vergüten oder durch bezahlte Freizeit auszugleichen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie zunächst klären müssen, welche ihrer Mitarbeitenden im Arbeitsalltag mit KI-Systemen interagieren. Auf dieser Grundlage sind passgenaue Schulungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Ein frühzeitiger Handlungsansatz kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch dazu beitragen, die Arbeitsqualität und Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen zu verbessern.
Fazit
Die Einführung der EU-VO KI markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen Nutzung künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Unternehmen sollten die neuen Regelungen ernst nehmen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeitenden umfassend zu schulen. Investitionen in die KI-Kompetenz der Belegschaft sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der Digitalisierung.
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