Der lachende Richter…

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Das einmalige Lachen eines ehrenamtlichen Richters über die Ausführungen eines Anwalts ist noch keine „grobe Pflichtverletzung“. Um einen ehrenamtlichen Richter wegen „ungebührlichen Verhaltens“ für befangen zu erklären, muss regelmäßig eine „gewisse Beharrlichkeit“...

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Kündigung per WhatsApp?

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LAG Mainz: Gesetzliches Schriftformerfordernis nicht erfüllt Kündigen per WhatsApp-Nachricht geht nicht. Denn die per WhatsApp übermittelte Kündigungserklärung genügt nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz...

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