Duschen als Arbeitszeit

Duschen als Arbeitszeit

LAG Nürnberg überträgt BAG-Rechtsprechung zum Umkleiden Das Waschen oder auch Duschen nach der Arbeit kann Arbeitszeit sein. Dafür reicht es aus, wenn die Verschmutzung durch die Arbeit „deutlich über das Maß hinausgeht, das üblicherweise im Privatleben anfällt“, wie...

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