LAG Köln: Bildzeichen kann nicht mit ausgesprochen werden

In der Vorschlagsliste einer Betriebsratswahl dürfen die aufgeführten Wahlvorschläge kein Smiley enthalten. Ein Bildzeichen ist „als Bestandteil eines Kennworts unzulässig, wenn es wie das Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Beschluss vom Freitag, 01.12.2023 (AZ: 9 TaBV 3/23).

Im Streit ging es um die Betriebsratswahl eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn sowie im benachbarten Troisdorf. Fünf Arbeitnehmer fochten die Wahl des 25-köpfigen Betriebsrats an. Sie rügten, dass der Wahlvorschand ihren Wahlvorschlag mit dem verwendeten Listenkennwort zurückgewiesen und stattdessen die beiden in der Liste an erster Stelle benannten Wahlbewerber nur mit Familien- und Vornamen versehen habe.

Die Arbeitnehmer hatten zuerst einen Wahlvorschlag mit der Bezeichung „fair.die“ eingereicht. Der Wahlvorstand wies diesen wegen der phonetischen Verwechslungsgefahr mit der Gewerkschaft Verdi zurück.  Daraufhin verlangten sie, dass der Wahlvorschlag das Kennwort „FAIR(Smiley) die Liste“ tragen sollte. Doch auch dieses sowie drei weitere Alternativvorschläge mit einem Smiley lehnte der Wahlvorstand ab.

Zu Recht, befand das LAG. Ein Bildzeichen ist „als Bestandteil eines Kennworts unzulässig, wenn es wie das Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird“. Zudem geben es auch bei dem Kennwort „FAIR(Smiley) die Liste“ eine Verwechslungsgefahr mit „Verdi-Liste“.

Dennoch hatten die Kölner Richter die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt, da der Wahlvorstand für die Betriebsstätte Troisdorf trozt dessen räumlicher Nähe zum Hauptbetrieb unzulässigerweise die generelle Briefwahl angeordnet hat.

Bildnachweis: © Yaell Weiss – Fotolia.com

 

Gesunde Arbeitskultur JETZT

Gesunde Arbeitskultur Jetzt

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen ArbeitsrechtMediationBetriebliches EingliederungsmangementCoaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Warum nicht mal Mediation probieren?

Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

Glas Konflikt Eskalationsstufen Mediation Blaufelder

 

Wenn´s nicht ums Recht, sondern ums Bier geht…

Bierbotschafter Thorsten Blaufelder Dornhan