Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers Nikolai N. wegen extremistischer Äußerungen auf seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ ist wirksam. Der 38-Jährige bekennt sich nicht ausreichend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, urteilte am Mittwoch, 16.01.2019, das Arbeitsgericht Berlin (AZ: 60 Ca 7170/18).

Nikolai N. hatte an der Vineta-Grundschule in Berlin Englisch, Sport und Musik unterrichtet. Im Internet tritt er auf YouTube als „Der Volkslehrer“ auf. Dabei interviewte er unterschiedliche Personen, die unter anderem den Holocaust leugneten oder volksverhetzende Äußerungen von sich gaben.

Der Pädagoge wurde daraufhin vom Land Berlin fristlos gekündigt. Dagegen legte er Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeitsgericht bestätigte nun die Entlassung. Mit der Verbreitung der Interviews fehle Nikolai N. „die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst“. Es könne nicht angenommen werden, dass er in Zukunft „in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße“ bereit sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes einzutreten.

Der Lehrer habe in den von ihm verbreiteten Videos die Bundesrepublik Deutschland infrage stellen und verächtlich machen wollen. Dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen dieses Urteil kann Nikolai N. Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen.

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