Wer auf einer Dienstreise bestohlen wurde und den Dieb verfolgt, steht bei einem dabei erlittenen Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die Verfolgung des Diebes sei aus rein persönlichen, „von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen“ erfolgt, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch, 03.04.2019 (AZ: L 9 U 118/18).
Der aus dem Main-Taunus-Kreis stammende Kläger nahm aus beruflichen Gründen an einem Kongress in Barcelona teil. Als dem 46-Jährigem nach einem Barbesuch um 5 Uhr morgens die Geldbörse gestohlen wurde, nahm er die Verfolgung des Diebes auf. Eine weitere Person brachte ihn daraufhin zu Fall. Der Kläger erlitt einen Bruch am Ellenbogen. Bei seiner Berufsgenossenschaft machte er einen Arbeitsunfall geltend.
Doch der gesetzliche Unfallversicherungsträger lehnte dies ab.
Zu Recht, befand das LSG. Zwar seien Beschäftigte während einer Dienstreise auch auf dem Rückweg vom Tagungsort zum Hotel unfallversichert. Verfolge jedoch ein Versicherter einen Dieb aus Eigeninteresse, sehe dies anders aus. Widme sich der Beschäftigte rein persönlichen, „von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen“, bestehe kein Versicherungsschutz mehr.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen.
Informationen zum Thema „Mediation“ finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.“
Bildnachweis: © Stihl024 – Fotolia.com
Die Abgrenzung ist nachvollziehbar, da hier kein Interesse des Arbeitgebers darin besteht dem Arbeitnehmer sein Eigentum wieder zu verschaffen, weil es Aufgabe der staatlichen Behörden ist.
Dennoch ist es frustrierend für Reisende, wie schmal der Grat ist und das Private schon beginnt – im Betrieb der Gang zur Toilette gehört dazu, nur bei den Beamten nicht, oder die Raucherpause, was auch viele nicht wissen oder vielleicht nicht wahrhaben wollen, aber viele Unternehmen informieren ihre anhängig Beschäftigten auch nicht zu diesen “Fallen”, die denen sehr teuer zu stehen kommen können.
Ja, Ihrem Kommentar kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.