Amtsgericht München: Sechsstellige Gehälter mit gefälschtem Examen

Anwalt werden ist schon schwer, Anwalt sein aber nicht so sehr. Ganz nach diesem Motto hat ein heute 35-jähriger Handwerker-Azubi nach sechs Semestern sein Jura-Studium abgebrochen, für sich dann Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse mitsamt sehr guten Noten gefälscht, bei Großkanzleien und Wirtschaftsunternehmen als vermeintlicher Anwalt sechsstellige Jahresgehälter kassiert und sich letztlich so des versuchten Betruges in sechs und der Urkundenfälschung in 22 Fällen schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 04.12.2020 bekanntgegebenen Urteil (AZ: 823 Ls 231 Js 185686/19). Der Angeklagte wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss über 325.000 Euro an Wertersatz zahlen.

Der Möchtegern-Anwalt hatte sein Jura-Studium nicht geschafft und dieses nach sechs Semestern abgebrochen. Dennoch wollte er als Anwalt tätig sein. Ab November 2015 fälschte er im Münchener Notariat seines früheren Ausbilders Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse. Dabei gönnte er sich für das Erste Examen 2012 genau 12,48 und für das Zweite mit Datum vom 25.05,2015 genau 11,64 Punkte. In Bayern erreicht nur ein kleiner einstelliger Prozentanteil der Examenskandidaten solch gute Noten.

Die Fälschungen legte der Angeklagte der Rechtsanwaltskammer vor, um als Anwalt zugelassen zu werden. Von da an war er bei Kanzleien und Unternehmen begehrt. Von April 2016 bis März 2018 arbeitete er in einer angesehenen Großkanzlei im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts und erzielte ein Bruttogehalt von mindestens 193.042,00 €. Als erste Kritik an seinen Leistungen laut wurde, kündigte er.

Er arbeitete dann von April 2018 bis Ende September 2019 als Syndikus-Anwalt in einem großen Versicherungsunternehmen, wo er ein Gehalt von 132.600,00 € erhielt. Dort war man mit seinen Leistungen zufrieden.

Wegen mangelnder „Entwicklungschancen“ wollte er ab 2020 wieder in eine Kanzlei wechseln. Diesen Vertrag kündigte er jedoch bereits im November 2019, als die Kanzlei sich wegen eines Datumsfehlers auf einem Zeugnis beim Justizprüfungsamt erkundigte. Die Täuschung und sein Agieren als Fake-Anwalt flogen schließlich auf.

“Das Geld war es nicht, das war es nie.”

Der Angeklagte hatte die Taten gestanden und vor Gericht erklärt: „Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die Unfassbarkeit, dass ich trotz meiner fehlenden juristischen Ausbildung so gut vorankam. … Ich würde mich als arroganten hochnäsigen Mitarbeiter beschreiben. Mit Kollegen habe ich mich gut verstanden. Bei Vorgesetzten bin ich immer in eine Abwehrhaltung gegangen, habe immer auf mein Recht bestanden, da ich auch immer so gute Noten gelogen habe.“ In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung versprach er: „Ich werde immer Buße tun.“

Das Amtsgericht befand den 35-jährigen des versuchten Betruges in sechs und der Urkundenfälschung in 22 Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von über 325.000,00 €. Ihm habe die erforderliche fachliche Qualifikation gefehlt, so dass er mit der Gegenzeichnung unter den Arbeitsverträgen „keine gleichwertige Gegenleistung für die ihm gewährte Vergütung“ erbracht hat. Auf die zufriedenstellenden tatsächlichen Leistungen komme es nicht an, heißt es in dem Urteil vom 23.11.2020.

Zugunsten des Angeklagten wurden sein Geständnis, eine psychische Erkrankung und seine Entschuldigung berücksichtigt, die von den Geschädigten angenommen wurde. Zu seinen Lasten wirkten sich der hohe Schaden aus sowie ein Folgeschaden in Höhe von mindestens 495.000,00 € bei einer Kanzlei, für die der Angeklagte tätig war. Diese hatte den Folgeschaden an Mandanten bereits zurückgezahlt.

Das Urteil ist aufgrund beidseitiger Berufung nicht rechtskräftig.

 

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Ihr Thorsten Blaufelder, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Business Coach

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