Am 03.08.2022 haben wir den Podcast Arbeitsrecht gestartet.
Wir, das sind:
Thorsten Blaufelder ist Rechtanwalt (seit 2002) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2007) und berät Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.
Darüber hinaus vermittelt er als Wirtschaftsmediator und Business Coach bei innerbetrieblichen Konflikten im Arbeitsalltag. Als Referent liegen seine Schwerpunkte bei den Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), betrieblicher Arbeitsschutz und Konfliktmanagement.
Seit Juni 2021 ist er außerdem als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® tätig.
Jürgen Sauerborn ist Rechtsanwalt (seit 1999) sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2004) und Medizinrecht (seit 2006).
Als Inhaber der „Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales“ berät und vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des sonstigen Medizinischen Sozialrechts bundesweit.
Wir wollen unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht erneut mit einem Kündigungsfall, nämlich mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13.07.2023 (AZ: 5 Sa 5/23). Der 29-jährige Kläger ist seit Juni 2019 als Industriemechaniker beschäftigt. Am 01.06.2022 arbeitete er mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter an einem Probierstand. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger seiner Kollegin ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von 20 cm mit einem Abstand von 10 bis 20 cm an den Hals hielt und damit deren Leib und Leben bedrohte. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger jedenfalls fristlos, hilfsweise ordentlich.
Die beiden Experten erläutern, weshalb eine ernstliche Bedrohung eines anderen Arbeitnehmers als wichtiger Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung in Betracht kommt. Allerdings muss der gekündigte Arbeitnehmer in einem solchen Fall vorsätzlich gehandelt haben, was der Arbeitgeber zu beweisen hat.
Gesunde Arbeitskultur JETZT
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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Übersicht meiner Artikel-Serien
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