Verwaltungsgericht Berlin: Corona kein Grund für Sonntagsarbeit

In Corona-Zeiten boomen die Onlineshops. Ein Grund für Sonntagsarbeit ist das aber nicht, wie das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren am Dienstag, 14.04.2020, bekanntgegebenen Eilbeschlüssen entschied (AZ: 4 L 132/20 und weitere). Trotz der Coronavirus-Pandemie gebe es keine Versorgungskrise, die die Paketzustellung zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend nötig machen würde.

Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Natürlich gibt es Ausnahmen, derzeit teils sogar für den Lkw-Verkehr.

Die Antragsteller meinten, dann könnten und müssten auch die Paketzusteller ran. Aufgrund geschlossener Läden gebe es ein deutlich erhöhtes Paketaufkommen und zudem auch einen erhöhten Krankenstand. Ohne eine Ausnahme bei der Sonntagsarbeit könne der Rückstau unerledigter Paketzustellungen nicht abgebaut werden.

Doch dass die an einer Zustellung quasi über Nacht gewohnten Kunden nun etwas warten müssen, reicht als Grund für Sonntagsarbeit nicht aus. Eine Versorgungskrise, die die Paketzustellung zur Sicherung der Versorgung von Haushalten auch an Sonn- und Feiertagen dringend nötig machen würde, liege nicht vor. Auf ein öffentliches Interesse an der Sonntagsarbeit könnten sich die Paketzusteller daher nicht berufen.

Auch eigene, unzumutbare Nachteile lägen offenbar nicht vor. Das Gesetz verlange hier einen Schaden, der deutlich über die üblichen Einbußen durch das Verbot der Sonntagsarbeit hinausgeht. „Hierfür haben die Antragsteller nichts dargetan“, so das Verwaltungsgericht Berlin in seinen Beschlüssen vom 09.04.2020.

 

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