Am 23.03.2022 werde ich für das Institut für Arbeitsfähigkeit in Mainz das Online-Seminar “Mindeststandards an ein ordnungsgemäßes BEM” durchführen. Die Veranstaltung ist für alle im BEM tätigen Personen konzipiert, die keine oder wenig Erfahrung im BEM haben und sich intensiv mit den Grundlagen für ein ordnungsgemäße Umsetzung des BEM auseinandersetzen möchten.

Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Durchführung eines BEM nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts bewusst nur sehr unvollkommen geregelt, um einen „offenen Suchprozess“ zu ermöglichen. Hierdurch entsteht bei den Unternehmen jedoch Rechtsunsicherheit, was die konkreten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM in der Praxis anbelangt. Hat ein Unternehmen ein BEM durchgeführt, das nicht den Mindestanforderungen genügt, so ist das dem Fall des überhaupt nicht durchgeführten BEM gleichzusetzen. Ein BEM ist dabei bereits dann fehlerhaft, wenn es nicht ordnungsgemäß eingeleitet wurde. Welche Mindeststandards die Unternehmen und Dienststellen laut aktueller Rechtsprechung zu erfüllen haben, ist Gegenstand dieses Seminars.

Inhalte dieses Online-Seminars werden u. a. sein:

  • Information der Beschäftigten über Ziele und Ablauf des BEM sowie Datenschutz
  • Einbeziehung der betriebsinternen Stellen und Interessenvertretungen
  • Beteiligung der externen Rehabilitationsträger und des Integrations- bzw. Inklusionsamten
  • Erörterung eingebrachter Vorschläge aller Beteiligten
  • Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung des BEM

Ihr Nutzen:

  • Mit dem Wissen über die Mindeststandards der Rechtsprechung an ein korrektes BEM erhalten Sie Rechtssicherheit.
  • Sie erfahren die Zusammenhänge zwischen BEM und dem betrieblichen Arbeitsschutz.
  • Sie lernen kennen, mit welchen Möglichkeiten der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung vermieden und ein gefährdeter Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Ich würde mich freuen, Sie bei diesem Seminar begrüßen zu dürfen.

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