Bundesverwaltungsgericht: BND-Beamter nicht mehr tragbar

Gibt ein Beamter des Bundesnachrichtendienstes bei seinem Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ als Geburts- und Wohnsitzstaat an, ist er seinen Job los. Denn der in der Reichsbürger-Szene verwendete Begriff weist auf eine mangelnde Verfassungstreue hin, urteilte am Donnerstag, 02.12.2021, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 2 A 7.21).

Im konkreten Fall ging es um einen beim Bundesnachrichtendienst (BND) beschäftigten Regierungsobersekretär (Besoldungsgruppe A 7), der im Juli 2015 beim Landkreis Starnberg einen neuen Staatsangehörigkeitsausweis beantragte. In dem Antrag gab er unter anderem als Geburts- und Wohnsitzstaat jeweils „Königreich Bayern“ an. Er bezog sich dabei auf das „RuStaG Stand 1913“, das sogenannte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Die Begriffe werden in der Reichsbürger-Szene verwendet, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneint.

Als der BND zwei Jahre später von dem Verhalten des Beamten erfuhr, folgte eine Disziplinarklage.

Das Bundesverwaltungsericht hielt das Verhalten des Mannes nicht für einen Spaß und urteilte, dass der Beamte aus dem Dienstverhältnis entlassen werden muss. Mit seinem Verhalten stelle er „die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede“ und lehne „damit die freiheitlich demokratische Grundordnung ab“, so die obersten Verwaltungsrichter. Der Beamte habe seine Verfassungstreuepflicht in „schwerwiegender Weise“ verletzt.

Als Beamter wisse der Mann auch um die Bedeutung eines so formulierten Antrags. Zwar habe der Beamte in der mündlichen Verhandlung nicht plausibel erklären können, warum er sich in dieser Weise verhalten habe. In der Gesamtabwägung wiege die Schwere seines Dienstvergehens aber so schwer, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt sei, heißt es in dem Urteil.

Bildnachweis: © msanca – Fotolia.com

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