Arbeitsgericht Siegburg: Angedrohter Wurf aus Fenster war glaubhaft

Wer Vorgesetzten Gewalt androht, riskiert die fristlose Kündigung. Kündigt ein Arbeitnehmer gegenüber einer Kollegin ernsthaft an, dass er kurz vor einem Amoklauf stehe und den Vorgesetzten aus dem Fenster schmeißen wolle, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, entschied das Arbeitsgericht Siegburg in einem am Dienstag, 11.01.2022, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 5 Ca 254/21).

Damit ist ein seit 13 Jahren in der Buchhaltung einer Stadt angestellter Mann seinen Job los. Dieser hatte nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten gegenüber einer Kollegin geäußert: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“

So lange wollte der Arbeitgeber aber nicht warten. Er kündigte dem Mann wegen der ausgesprochenen Drohung fristlos.

Das Arbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung mit Urteil vom 04.11.2021 für wirksam. Sowohl die Drohung, den Vorgesetzter aus dem Fenster schmeißen zu wollen, als auch der angekündigte Amoklauf seien dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Nach Vernehmung der Kollegin als Zeugin, sei auch davon auszugehen, dass der Kläger seine Drohung absolut ernst gemeint hat. Eine vorherige Abmahnung sei damit nicht erforderlich.

Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com

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