Am 03.08.2022 haben wir den Podcast Arbeitsrecht gestartet.

Wir, das sind:

Thorsten Blaufelder Podcast Arbeitsrecht

Thorsten Blaufelder ist Rechtanwalt (seit 2002) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2007) und berät Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Darüber hinaus vermittelt er als Wirtschaftsmediator und Business Coach bei innerbetrieblichen Konflikten im Arbeitsalltag. Als Referent liegen seine Schwerpunkte bei den Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), betrieblicher Arbeitsschutz und Konfliktmanagement.

Seit Juni 2021 ist er außerdem als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® tätig.

 

Jürgen Sauerborn ist Rechtsanwalt (seit 1999) sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2004) und Medizinrecht (seit 2006).

Als Inhaber der „Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales“ berät und vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des sonstigen Medizinischen Sozialrechts bundesweit.

 

Wir wollen unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder berichten in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2024 (AZ: 5 AZR 234/23). Der Kläger arbeitet als Produktionsmitarbeiter in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb. Als er am 26.12.2021 positiv auf das Coronavirus getestet wurde, schrieb ihn sein Hausarzt bis zum 31.12.2021 krank. Der Kläger war nicht gegen das Coronavirus geimpft. Für die Zeit der Krankschreibung zahlte die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wegen der Coronainfektion ordnete das Gesundheitsamt für den Arbeitnehmer vom 03. bis zum 12.01.2022 eine behördliche Quarantäne an. Der behandelnde Hausarzt lehnte die Ausstellung einer Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diese Zeit ab. Das positive Testergebnis und die behördliche Quarantäne reichten als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aus. Dies sah die Arbeitgeberin jedoch anders. Da keine ärztliche Krankschreibung vorliege, bestehe auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, so die Begründung. Außerdem habe der Kläger die Coronainfektion selbst verschuldet, da er sich nicht habe impfen lassen. Auch eine Entschädigung für den Arbeitsausfall nach dem Infektionsschutzgesetz komme nicht in Betracht, meinte die Arbeitgeberin. Dem Kläger wurden in der Januarabrechnung daher 66,6 Arbeitsstunden weniger berechnet. Damit fehlten ihm in der Verdienstabrechnung insgesamt 1.159,00 €. Die beiden Experten befassen sich mit den rechtlichen Folgen einer symptomlosen Corona-Infektion und gehen auch darauf ein, dass das BAG zu einer anderen Entscheidung als das vorher befasste Landesarbeitsgericht kam.

 

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Gesunde Arbeitskultur Jetzt

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

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Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.

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Übersicht meiner Artikel-Serien

In den letzten Monaten habe ich zu verschiedenen Themen mehrteilige Artikel-Serien verfasst, z. B. zu den Themen Kündigung, BEM, Mediation, Befristung und Schwerbehinderung.

Wenn Sie hieran Interesse haben, folgen Sie einfach diesem Link.