Arbeitnehmer dürfen nicht allein wegen in einem erweiterten Führungszeugnis aufgeführter Straftaten gekündigt werden. Die Auflistung einer strafrechtlichen Verurteilung bedeutet noch keine unzumutbare Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses und kann daher eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen, entschied das Arbeitsgericht Cottbus in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 30.05.2013 (AZ.: 3 Ca 317/13).
Damit bekam der in einem Schwimmbad im öffentlichen Dienst angestellte Kläger recht. Der Mann arbeitete seit 01.02.2008 in dem Bäderbetrieb. Als am 01.05.2010 mit der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ein „erweitertes Führungszeugnis“ für Personen eingeführt wurde, die beruflich oder auch ehrenamtlich kinder- und jugendnah tätig sind, forderte der Arbeitgeber diese Auskunft auch von seinem Beschäftigten ein. Schließlich habe der Angestellte im Schwimmbad ebenfalls mit Kindern und Jugendlichen zu tun.
Doch der Angestellte rührte sich nicht, so dass der Arbeitgeber im Februar 2013 selbst das erweiterte Führungszeugnis beantragte. Daraus kam hervor, dass der Angestellte 2008 wegen unerlaubten Handelns mit Drogen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000,00 € verurteilt wurde. Zwei weitere Verurteilungen mit Geldstrafen betrafen zudem den Vorwurf einer Körperverletzung sowie einer versuchten Körperverletzung.
Wegen der Eintragungen in dem erweiterten Führungszeugnis kündigte der Arbeitgeber dem Mann fristlos, hilfsweise ordentlich.
Der Kläger hielt dies für ungerecht. Er habe nichts mehr mit Drogen zu schaffen. Das Arbeitsverhältnis sei stets ohne Beanstandungen geblieben.
Das Arbeitsgericht Cottbus entschied, dass die Kündigungen unwirksam sind und der Kläger weiterbeschäftigt werden müsse. Eine fristlose Kündigung sei nur bei einem wichtigen Grund erlaubt. Ein außerdienstliches Verhalten wie eine Straftat könne zwar einen wichtigen Grund darstellen, allerdings nur, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt wird und die Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
Die Arbeitsrichter beriefen sich zudem auf zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.2000 und dem 16.09.1999 (AZ: 2 ABR 1/00 und 2 ABR 68/98). Danach sei eine Kündigung nur zulässig, wenn „der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann“.
Lediglich der Hinweis auf eine Verurteilung reiche danach nicht aus, so die Cottbusser Richter. Es bestehe ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, da das Tatgeschehen aus dem erweiterten Führungszeugnis nicht ersichtlich sei. Denn nur mit dem Wissen über das Tatgeschehen könne der Arbeitgeber beurteilen, ob bei dem Arbeitnehmer ein in Bezug auf das Arbeitsverhältnis vorwerfbares Verhalten geschlossen werden kann.
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Kann der Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter ein Fz verlangen oder was muss da berücksichtigt werden?
Lg Olli
Hallo Olli,
ja, verlangen kann das der Arbeitgeber von jedem Bewerber. Als Bewerber kann ich mich aber weigern, ein solches Führungszeugnis vorzulegen. Dies wiederum kann aber dazu führen, dass ich nicht eingestellt werde.
Bei einem bereits eingestellten Arbeitnehmer sieht es anders aus. Von diesem kann der Arbeitgeber grundsätzlich kein Führungszeugnis mehr verlangen. Anders ist dies vielleicht, wenn es arbeitsvertraglich oder gesetzlich geregelt ist.
Wenn ein Arbeitgeber bei einem Gespräch mündlich zugesagt hat, dass man die Stelle bekommt, dann ein Führungszeugniss vorlegt wo ein Eintrag ist, kann er dann sagen bezüglich des Führungszeugnisses stellen wir sie doch nicht ein oder gilt diese müdnliche Zusage dann auch schon?
Wenn die mündliche Zusage ohne Vorbehalt geäußert wurde, ist die mündliche Zusage bindend. Allerdings hat der Arbeitgeber u. U. die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit zu kündigen. Viel gewonnen wäre damit im Ergebnis leider auch nicht…
Mein Arbeitgeber hat ein Führungszeugnis gefordert, welches binnen sechs Wochen nach Unterzeichnung AV vorliegen muss. Ich bin Dienstweg.com auf dem Leim gegangen und habe nun wertvolle Zeit verloren. Die Frist verstreicht am 5.11., Arbeitsbeginn war 01.10.-ich habe nun Bauchschmerzen, dass das neu beantragte FZ über die Meldestelle nicht rechtzeitig da ist und mir gekündigt wird. Kann mein AG kündigen und ab wann laufen die Fristen? Unterzeichnung oder Arbeitsaufnahme? Danke im Voraus.
Wenn man von der Formulierung ausgeht…dann zählt die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.
In der Probezeit besteht ohnehin die Möglichkeit, sich vom Mitarbeiter leicht wieder zu trennen. Also würde man eine Kündigung wohl nicht erfolgreich angreifen können.
Aber: wenn das Führungszeugnis ein paar Tage später kommt, inhatlich sauber ist, wieso sollte ein vernünftiger Arbeitgeber kündigen, wenn man sonst ordentlich arbeitet…? Dann würde sich der Arbeitgeber selbst schädigen.
ich habe in einem Callcenter gearbeitet Home Office und wg. einem Eintrag im FZ. wg 2x Schwarzfahrens hat mein AG auf Grund eines Passus im AV den Arbeitsvertrag für nicht existent erklärt. Fall geht jetzt vor das Arbeits Gericht. Wie sehen meine Chancen aus, ich habe keinerlei Vorstrafen nur den Eintrag wegen Schwarzfahrens in der UBahn Berlin, welcher bezahlt ist.
Man muss natürlich bei “Ferndiagnosen” immer vorsichtig mit der Bewertung sein. Aber ich denke, dass der Arbeitgeber damit nicht durchkommen dürfte…
Ich habe in meinem Führungszeugnis noch Straftaten von vermögensdelikten stehen da diese noch weniger als 3 Jahre her sind nun habe ich einen Job bekommen in der Reinigung im Altenheim.
Arbeitgeber hat aber kein solches Zeugnis verlangt im Vertrag steht nun aber das man eine Vertragsstrafe bekommen kann wenn man gekündigt wird weil man sowas zb verschwiegen hat inwieweit ist sowas erlaubt?
Da kann ich Sie beruhigen. Der Arbeitgeber hätte bei der Bewerbung fragen dürfen. Dies hat er nicht getan. Sie hatten keine Offenbarungspflicht. Damit ist das Thema “durch”.
In meinem Führungszeugnis stehen 2 Einträge von über 20 Jahren mit geringfügigen Geldstrafen in einem anderen Land. Müssten diese nicht längst gelöscht sein?
Kann das zu einer Kündigung führen? Ich bin noch in der Probezeit. Ich mag meine Arbeit und bin zuverlässig.
Guten Tag,
20 Jahre ist eine lange Zeit. Ich denke auch, dass diese zu löschen sind. Vielleicht ist die Besonderheit die, dass die Strafen aus einem anderen Land sind. Ich würde mich mal mit der Behörde in Verbindung setzen und nachfragen, was man tun kann, um eine endgültige Löschung herbeizuführen. Zu einer Kündigung dürften diese Einträgen nicht führen dürfen.
Kurze Frage,
ich hab nach einem sehr gut verlaufenden Vorstellungsgespräch einen Job in einer Kanzlei für Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung erhalten. Ich habe 3 Einträge wegen schwarzfahren erhalten. Zu keiner Zeit wurde Fragen nach Vorstrafen gestellt. Ebenso wurde weder im AV ein Führungszeugnis angefordert noch im Personenstammblatt nach Vorstrafen gefragt. Wenn gefragt worden wäre hätte ich die Wahrheit gesagt. Kann der AG nach Antritt der neuen Beschäftigung ein FZ verlangen? Immerhin hab ich für die neue Stelle die alte Stelle gekündigt.
Liebe Grüße
Wenn der Arbeitsvertrag geschlossen und die Tätigkeit aufgenommen wurde, dann darf der Arbeitgeber kein Führungszeugnis mehr verlangen. Vielleicht wäre das anders, wenn man eine ganz ganz besondere Tätigkeit antreten würde. Die Tätigkeit bei einer Steuerberatung gehört nicht dazu; es ist mehr oder weniger ein normaler Bürojob. Außerdem geht es auch “nur” ums Schwarzfahren.
Hallo, im September ist Ausbildungsbeginn. Vertrag wurde bereits unterschrieben. Kurz vor Beginn möchte die Personalstelle ein Führungszeugnis. Kann auf dieser Grundlage es zu einer Vertragsaufhebung kommen?
Bei einem Ausbildungsvertrag besteht eine Probezeit von einem bis vier Monaten. Damit könnte durchaus eine Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgen, da hier keine Begründung notwendig wäre.
Hallo ich arbeite seid heute in einer reinigungsfirma nun kam heute mein erweitertes fz wo eine Straftat drin steht und zwar von 2017 und das Urteil 2019 rechtskräftig wurde, muss ich nun mit der Kündigung rechnen mfg
Guten Tag,
ein Eintrag im Führungszeugnis ist an sich kein Kündigungsgrund. Denn Kündigungsgründe können sich erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ergeben.
Allerdings kann ein Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses unter sehr einfachen Bedingungen kündigen. Daher könnte der Arbeitgeber, wenn er vom Eintrag im Führungszeugnis erfährt, kündingen. Dies liegt aber in der Entscheidungsmacht des Arbeitgebers. Er hat ja fast sechs Monate Zeit, Ihnen eine Chance zu geben. Deshalb gibt es nicht automatisch eine Veranlassung für eine Kündigung.
Hallo,
ich bin im 1. Ausbildungsjahr und arbeite bei der Bank.
Ich hatte eine Zusage bekommen und auch unterschrieben auch der AG hat ubterschrieben. Nun arbeite ich im Betrieb seit 7 Monate in dem Betrieb.
Man wollte von mir ein FZ, doch aufgrund meiner Namensänderung kam halt mein FZ nie an, da ich mein Namen beim Briefkasten nicht geäbdert hatte. Ich hatte es mehrmals bestellt gehabt und dafür auch bezahlt bis man mir das mit der Namensänderung und dem Briefkasten erklärte. Bei mir im FZ steht nichts drinne, der ist sauber, allerdings habe ich den nun neu beantragt und der sollte hoffentlich kommen. Doch mein AG verlangt den sofort was eben nicht geht, ich bin aus der Probezeit raus und nun droht man mir mit der Kündigung, wobei ich meinen Job sehr sauber und sehr gut mache und die Kunden mich sehr gern habe sowie meine Kollegen.
Naja ich habe den ja jetzt neu beantragt, kann der AG mich wirklich kündigen? Ich habe solang für diesen Job gekämpft und jetzt wegen dem FZ zu kündigen, finde ich wirklich schade wobei ja nichts drin steht.
Ich habe ab August eine neue, mehr als interessante Arbeit in einem Museum:) nur leider wird auch ein FZ verlangt.
Nun läuft es aber so, dass ich den Arbeitsvertrag (inkl. Personalbogen) bereits vorliegen habe und diesen bis spätestens zum 25.07. abgeben muss. Zusätzlich mit Geburtsurkunde plus der Mitgliedsbescheinigung meiner KK. Mein Glück wäre insofern, dass die Ausstellung des FZ (leider mit negativen Einträgen) bis zu 10 Tagen dauert und dies somit meinen Arbeitsbeginn überschreitet:D
Glück gehabt bzw. muss ich dies überhaupt dann noch vorzeigen oder werde ich, nachdem das FZ dem Chef vorliegt, sofort nach Hause geschickt?
Ich muss dazu sagen, dass dies meim absoluter Traumjob wäre, aber als ich eben las, dass ein FZ verlangt wird, war all die Euphorie mehr als verflogen.
Was soll ich nun machen?
Habe heute denen mitgeteilt, dass ich den Arbeitsvertrag zeitig abgeben werde und sie zugleich darauf hingewiesen, dass ich das FZ nachreichen muss, da mein Arbeitsbeginn vor der Zustellung dessen liegt. Gottseidank.
Ich freue mich auf jeden Rat und vorab vielen, vielen Dank!!
Viel machen kann man wohl in dieser Situation nicht, sondern hoffen, dass der Arbeitgeber die negativen Einträgen hinnimmt. Immerhin gibt es ja eine Probezeit, so dass dem Arbeitgeber gezeigt haben kann, dass man zuverlässig ist.
Das dachte ich bei den Stellen auch aber leider ist den nicht immer so egal wie gut man ist wenn man so einen Eintrag stehen hat sind die Chancen null ich hab es selbst 3 mal erlebt sie fragen nicht mal sondern schauen dich nur an und sagen das tut uns leid aber das können wir nicht
Ich habe leider eine Vorstrafe da ich wegen sozialbetrug zu 120 Tagessätzen verurteilt worden Bindehaut hatte eine Umschulung 2019 angefangen und Arbeitslosengeld 1 bekommen und von Jobcenter austockung es hat sich nach Beendigung raus gestellt das ich zu viel Leistung erhalten hatte und wird verurteilt ich hatte deswegen versucht mich mit ihnen zu einigen leider vergebens ich bin alleinerziehend und auf Arbeit angewiesen aber bei jeder Arbeit die ich jetz antrete weil ich arbeitslos zwischen wieder geworden bin wird eins verlangt ist echt beschwerlich einerseits will man arbeiten den Staat nicht auf der Tasche liegen anderer seits hat man in meinen Fall echt die a. Karte den ich finde niemand der mich einstellt