Mit dieser neuen, mehrteiligen Artikelserie möchte ich erläutern, was unter Mobbing zu verstehen ist, zu welchen Folgen Mobbinghandlungen führen können, welche Abwehrmöglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber zur Verhinderung von Mobbingsituationen ergreifen müssen.

Teil 1 der Artikelserie: Allgemein

Teil 2 der Artikelserie: Was ist “Mobbing”?

Teil 3 der Artikelserie: Typischer Mobbingverlauf und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Teil 4 der Artikelserie: Reaktions- und Abwehrmöglichkeiten gegenüber Mobbing –  Teil 1

Teil 5 der Artikelserie: Mobbing und Mediation – Teil 2

5. Reaktions- und Abwehrmöglichkeiten gegenüber Mobbing

5.5 Arbeitsplatzwechsel

Viele Mobbingopfer erwägen einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Dies ist sinnvoll, wenn alle Möglichkeiten zur Konfliktklärung nicht erfolgreich waren und man zum Ergebnis kommt, dass die Situation immer belastender wird. In einem solchen Fall sollte sich der Betroffene schnellstmöglich anderweitig bewerben, solange er noch die Kraft dazu hat. Bei äußerst schwerwiegenden Konflikten treten meist psychische Probleme auf. Möglicherweise fehlt dann die Energie, sich zu bewerben und Vorstellungsgespräche zu führen. Bei einem erfolgreichen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber beginnt man allerdings wieder ganz von vorne, oft mit einem befristeten Arbeitsverhältnis und mit weniger Gehalt. Außerdem ist es erst dann ratsam zu kündigen, wenn man einen neuen Arbeitsvertrag in den Händen hat. Denn sonst droht unter Umständen nach einer Eigenkündigung die Verhängung einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit. Jedoch ist es möglich, die Agentur für Arbeit vorab von der Situation am Arbeitsplatz informieren und auch mitteilen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Dazu muss der behandelnde Arzt ein entsprechendes Formular ausfüllen. Die Verhängung einer Sperre kann damit verhindert werden.

5.6 Als Außenstehender aktiv werden

Beobachtet ein Mitarbeiter Mobbing oder hat er den Verdacht, dass ein Kollege davon betroffen sein, ist es besonders wichtig, mit Bedacht zu handeln. Dabei spielen Empathie und Zuhören eine sehr wichtige Rolle. In einem solchen Fall sollte der Kollegen unter vier Augen darauf angesprochen und gegebenenfalls persönliche Hilfe angeboten werden. Dasein für den Kollegen und ihn in seiner Lage ernst nehmen, kann enorm helfen. In diesem Rahmen kann auch der Vorgesetzten um Hilfe gebeten werden. Wer die direkte Beteiligung am Konflikt meiden möchte, kann auf die oben unter 5.2 beschriebenen Hilfsangebote verweisen.

Der letzte Teil der Artikelserie wird in den nächsten Tagen erscheinen.

 

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Übersicht meiner Artikel-Serien

In den letzten Monaten habe ich zu verschiedenen Themen mehrteilige Artikel-Serien verfasst, z. B. zu den Themen Kündigung, BEM, Mediation, Befristung und Schwerbehinderung.

Wenn Sie hieran Interesse haben, folgen Sie einfach diesem Link.

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