Arbeitsgericht Göttingen: fristlose Kündigung wirksam

Ein Busfahrer darf einen alkoholisierten und pöbelnden Fahrgast nicht mit Gewalt von seinem Sitz zerren und aus dem Bus werfen. Ein solches Verhalten begründet die fristlose Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Göttingen in einem am Dienstag, 30.01.2024, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 1 Ca 219/23). Wenn der Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen wolle, müsse der Busfahrer vielmehr die Leitstelle des Verkehrsbetriebs oder die Polizei rufen.

Der Kläger verlor damit seinen seit 25 Jahren bestehenden Arbeitsplatz als Busfahrer bei der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH. Hintergrund des Rechtsstreits war der Umgang des Klägers mit einem alkoholisierten und pöbelnden Fahrgast im Bus. Der Busfahrer hatte den Mann schließlich gewaltsam von seinem Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Busfahrer im Sommer 2023 fristlos. Der Beschäftigte habe dem Fahrgast sogar mit der Faust ins Gesicht geschlagen, nachdem dieser zu Boden gefallen und wieder aufgestanden war, so der Vorwurf. Der Kläger verwies darauf, der Fahrgast habe eine junge Frau belästigt und ihn beleidigt. Er habe auch keinen Fahrschein vorgezeigt. Der Aufforderung, den Bus zu verlassen, sei er nicht nachgekommen. Nachdem er den alkoholisierten Mann hinausbefördert habe, sei dieser mit einer Getränkedose in der Hand auf ihn zugekommen. Daraufhin habe er im Affekt eine Abwehr- und Schlagbewegung ausgeführt.

Das Arbeitsgericht stützte sich in der Beweisaufnahme auf die Videoaufzeichnungen der sechs im Bus installierten Überwachungskameras zurück. Darauf war zunächst zu sehen, wie eine junge Frau aufgestanden war, weil sie den alkoholisierten Mann offensichtlich als unangenehm empfunden hatte. Nachdem der Mann der Aufforderung, den Bus zu verlassen, nicht nachgekommen war, wurde er vom Busfahrer gewaltsam aus dem Bus befördert. Als der Fahrgast auf den Bürgersteig fiel und wieder aufstand, packte der Busfahrer den Mann an der Kleidung holte mit der Faust aus. Ob er den Mann getroffen hat, war auf dem Video nicht klar zu erkennen.

Der Rauswurf des Fahrgastes stelle trotz der schwierigen Situation eine „schwerwiegende Vertragspflichtverletzung“ dar, die eine fristlose Kündigung begründe, stellte das Arbeitsgericht klar. Der Busfahrer hätte, nachdem der Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen wollte, die Leitstelle der Verkehrsbetriebe oder die Polizei rufen können und müssen. Eine Nothilfesituation habe auch nicht vorgelegen.

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